Einzelvorhaben des Naturschutzes (D.2)
Förderfähig sind mit Zustimmung des SMEKUL Einzelvorhaben des Naturschutzes aufgrund ihrer besonderen fachpolitischen Bedeutung, insbesondere, wenn sie sich auf folgende thematische Schwerpunkte beziehen:
- Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität einschließlich Ausbau des Biotopverbundsystems im Offenland
- Strukturanreicherung und Strukturverbesserung in ausgeräumten oder intensiv genutzten Agrarlandschaften
- Konzeptionelle und pilothafte Vorhaben zur Erhaltung der Biodiversität auf Grünland, insbesondere auf extensiv genutzten Wiesen, Weiden und Streuobstwiesen
Es sollte eine Vorabstimmung mit der Bewilligungsbehörde zur Projektidee erfolgen.
Für landesfinanzierte Maßnahmen gilt seit 5. April 2025 ein Antragsstopp.